Anforderungen an das Auto

Dein Auto muss im Zusammenhang mit unserer Baloise-Versicherung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Auto ist in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein immatrikuliert und der/die Autobesitzer/in ist in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft. Bei Firmen muss sich der Firmensitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein befinden.
  • Das Auto muss sich in Privatbesitz befinden und für den privaten Personentransport oder den privaten Gütertransport (Transporter) zugelassen sein.
    • Leasingfahrzeuge, die über GoMore und seine Geschäftspartner vermietet werden, sind auch durch den Versicherungsschutz abgedeckt. Es liegt in der Verantwortung des Leasingnehmers, mit der Leasinggesellschaft zu klären, ob das Fahrzeug vermietet werden darf.
    • Bei privat geleasten Autos muss der Autobesitzer der Leasingnehmer sein.
    • Bei geschäftlich geleasten Autos muss der Autobesitzer die Firma oder ein Mitarbeiter (Nutzer des Autos) mit Erlaubnis der Firma sein.
    • Bitte beachte, dass für unternehmenseigene und/oder registrierte Autos bestimmte Anforderungen gelten (AGB 3.2.3).
  • Das Auto darf weder allgemein noch teilzeitlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Waren- und Frachttransport.
  • Das Auto muss nach der geltenden Schweizer Gesetzgebung haftpflichtversichert sein.
  • Das Nettogewicht des Fahrzeugs darf 7,5 Tonnen nicht überschreiten.

Alle Einzelheiten zu den Mietbedingungen findest du hier.

Für die Autovermietung auf GoMore gilt zusätzlich folgende Regelung:

  • Das Auto ist mit einer gültigen schweizerischen Autobahnvignette ausgestattet.
  • Bei Mietzeiträumen in denen das Auto im Ausland gefahren wird, gilt die Anforderungen, dass der Vermieter mit dem Mieter die geplante Fahrt mit dem Geltungsbereich basierend auf Versicherungsbestimmungen abstimmt. Wir empfehlen zusätzlich sämtliche nötigen Unterlagen und Ausrüstungen gemäss Pannendienst TCS (Länderinformationen) für die geplante Fahrt mitzuführen.
  • Wir empfehlen einen Eintrag der Ziffer 178 "Halterwechsel verboten" im Fahrzeugausweis vorzunehmen.
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