Zusatzkosten (Parkgebühren, Bussen, zusätzliche Kilometer etc.)

Der Mieter muss alle Parkgebühren, zusätzlichen Kilometer, fehlenden Treibstoff, Bussen für Geschwindigkeitsübertretungen und alle anderen Gebühren, die nicht im Mietvertrag enthalten sind, während der Mietdauer bezahlen. Autobesitzer und Mieter können untereinander die Zahlung zusätzlicher Gebühren auf folgende Weise vereinbaren:

Option 1: Die zusätzlichen Kosten werden zwischen dem Vermieter und dem Mieter entweder unmittelbar nach der Miete oder durch Überweisung des Betrags an den Vermieter bei Rückgabe des Autos vereinbart. Das ist definitiv der einfachste und flexibelste Weg! 

Option 2: Die zusätzlichen Kosten werden bei der Autorückgabe erfasst und im Feld "Zusätzliche Kosten" des Mietvertrags deutlich vermerkt. Die Kosten für die zusätzlichen Kosten werden dann am Ende des Mietdauers automatisch auf die Gesamtmiete aufgeschlagen, die dem Mieter in Rechnung gestellt wird. Der Autobesitzer erhält die zusätzlichen Kosten als Teil seiner Mieteinnahmen von GoMore. Achtung! Die Dokumentation der zusätzlichen Kosten, die in den Mietvertrag aufgenommen wurden, muss GoMore und den Mietern bei den routinemässigen Kontrollen vorgelegt werden, falls erforderlich.

Option 3: Wenn, aus welchem Grund auch immer, die Zahlung der zusätzlichen Kosten zwischen dem Vermieter und dem Mieter zum Zeitpunkt der Rückgabe des Autos nicht vereinbart wird (z.B. wenn der Eigentümer des Autos später eine Rechnung für zusätzliche Kosten wie Parkgebühren erhält), sendet der Eigentümer des Autos die Unterlagen zu den zusätzlichen Kosten an support@gomore.ch und gibt an, während welcher Mietdauer die Kosten entstanden sind. Nachdem wir die Angaben überprüft und den Mieter kontaktiert haben, buchen wir den Betrag der zusätzlichen Kosten von seiner Zahlungskarte ab und überweisen ihn an den Autobesitzer.

Im Falle einer Anklage wegen eines Verkehrsdelikts, das die Fahrerlaubnis beeinträchtigt, sollte das Delikt den Behörden gemeldet werden. Sie können die Berichtigung eines Verkehrsdelikts (z.B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung) unter den auf dem Strafzettel angegebenen Kontaktdaten beantragen. 

Wenn du dich bei der Polizei über die Korrektur einer Busse beschwerst, gebe bitte den vollständigen Namen des Mieters und die Führerscheinnummer (falls vorhanden) an. Gegebenenfalls übermitteln wir der Polizei die Personalien des Mieters unter Angabe des Aktenzeichens der Verkehrsordnungswidrigkeit. Wenn du eine Anzeige bei der Polizei erstattet hast, musst du die Busse nicht selbst bezahlen. Sobald die Anzeige von der Polizei angenommen wurde, wird die Busse ihrerseits aufgehoben und an die richtige Person überwiesen.

Bussen für geringfügige Verkehrsverstösse haben keinen Einfluss auf deine Fahrberechtigung. Wenn du eine Busse für ein solches Vergehen erhältst, das von einer anderen Person in deinem Auto begangen wurde, brauchst du keinen Einspruch einzulegen, und die Angelegenheit ist erledigt, sobald die Busse bezahlt wurde - in diesen Fällen kannst du dich direkt an den Mieter wenden und ihn bitten, die Busse zu bezahlen, oder alternativ die Unterlagen über die Busse an support@gomore.ch schicken und angeben, für welchen Mietzeitraum die Kosten entstanden sind. Sobald wir die Informationen überprüft und den Mieter kontaktiert haben, werden wir die zusätzlichen Kosten von seiner Zahlungskarte abbuchen und an den Autobesitzer überweisen, der die Strafe dann selbst bezahlen muss. 

Wenn du Fragen zu den zusätzlichen Kosten hast, kannst du dich jederzeit an uns wenden und wir werden versuchen, deine Fragen zu beantworten!

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