Autofahren im Ausland

Fahren im Ausland und Versicherung 

Wenn du während der Mietzeit ins Ausland fahren möchtest, musst du dich zunächst vergewissern, dass der Autobesitzer damit einverstanden ist.

Jeder Autobesitzer kann die Einstellungen für Fahrten im Ausland in seinem Fahrzeugprofil ändern. 

Gegen eine Gebühr gilt unsere Auslandsdeckung nicht nur für die Schweiz, sondern auch für Europa und für den Mittelmeerstaaten, ausgenommen Kosovo, Russland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan. Bei Transporten auf dem Seeweg wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn der Abgangs- und der Ankunftsort in diesem Gebiet liegen. Internationale Fahrten müssen vom Mieter bei der Buchung des Mietwagens erworben werden. 

Wenn der Autobesitzer zugestimmt hat, dass das Auto im Ausland gefahren werden kann, kann dies zum Zeitpunkt der Buchung mit Aufpreis ausgewählt werden. Bei der Reservierung muss der Mieter im Abschnitt "Autofahren im Ausland" einen Hinweis auf internationale Fahrten hinzufügen. Der Mieter zahlt eine Gebühr von CHF 5.--/Tag, jedoch nur für maximal 5 Tage (CHF 25.--), auch wenn die Miete länger als 5 Tage dauert. 

Wenn der Autobesitzer das Fahren des Fahrzeugs im Ausland verweigert hat, ist es nicht möglich, das Fahren im Ausland zum Zeitpunkt der Buchung auszuwählen. 

Bei den geleasten Autos, muss der Kunde die Erlaubnis von seinem Leasingpartner einholen, um das Auto im Ausland fahren zu dürfen.

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