Anforderungen an die Business Flotte

  1. Das Fahrzeug muss nach geltender Schweizerischen Gesetzgebung für gewerbliche oder entgeltliche Vermietungen haftpflichtversichert sein. Darüber hinaus muss der gewerbliche Vermieter eine kostenlose 24/7 Pannenhilfe bereitstellen. Der Selbstbehalt pro Schaden zu Lasten von Mieter darf den Betrag von CHF 1’000 nicht übersteigen. Der gewerbliche Vermieter kann eine Selbstbehaltsreduktion anbieten. Eine Kaskoversicherung ist empfohlen.
  2. Als gewerblicher Vermieter bist du dafür verantwortlich, dass die Fahrzeuge jederzeit über die richtigen Genehmigungen und Versicherungen verfügen. Wir empfehlen einen Eintrag der Ziffer 178 im Fahrzeugausweis “Halterwechsel verboten” vorzunehmen.
  3. Das Nettogewicht des Business Fahrzeugs darf 3’500 Kilogramm nicht überschreiten (entsprechend dem maximal zulässigen Gewicht für den Führerschein der Kategorie "B"). Das Fahrzeug darf nicht mehr als 350’000 Kilometer gefahren sein und nicht älter als 25 Jahre sein, gerechnet ab dem Datum der ersten Zulassung des Fahrzeugs.
  4. Der gewerbliche Vermieter muss dafür sorgen, dass sich im Handschuhfach ein Merkblatt mit Informationen über Versicherung (Policen-Nummer) und Pannenhilfe befindet. Das Merkblatt enthält wichtige Informationen und Telefonnummer für den Mieter im Falle eines Pannenfalls. Die wichtigsten Notfallnummern, Pannendienst-Nummer und zwingende Versicherungsangaben sind in deinem Autoprofil unter “Fahrzeuginformationen” > “Wissenswertes über dein Auto” zu hinterlegen.
  5. Bei Mietzeiträumen in denen das Auto im Ausland gefahren wird, gilt die Anforderungen, dass der Vermieter mit dem Mieter die geplante Fahrt mit dem Geltungsbereich basierend auf die Versicherungsbestimmungen bestimmt, eine kostenlose 24/7 Pannenhilfe für den Geltungsbereich ist Pflicht. Bei internationalen Fahrten muss das Original vom Fahrzeugausweis im Fahrzeug sein. Wir empfehlen zusätzlich sämtliche Unterlagen und Ausrüstungen gemäss Pannendienst TCS mitzuführen.
  6. Der Vermieter muss sich vergewissern, dass im Fahrzeug eine Parkscheibe hinterlegt ist.
  7. GoMore behält sich das Recht vor, Fahrzeuge zu deaktivieren, wenn das Fahrzeug die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt oder mehrere Schäden/Mängel/schlechte Bewertungen aufweist. Der Vermieter wird darüber informiert und das Fahrzeug kann wieder aktiviert werden, sobald die Mängel oder Schäden behoben sind.
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